SIE SIND GESETZLICH VERSICHERT? 

Unsere Patienten, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, gehören größtenteils zu den Selbstzahlern. Einige Versicherungen bieten jedoch interessante Heilpraktiker-Zusatzversicherungen zur Erstattung unserer Behandlungen an. Insbesondere für Kinder und Jugendliche sind die Tarife häufig günstiger. Sie können sich zum Beispiel hier informieren.

SIE HABEN EINE HEILPRAKTIKER ZUSATZVERSICHERUNG?

Sie erhalten für jede Behandlung eine bezifferte Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker*innen. Heilpraktiker- Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten in der Regel gänzlich oder teilweise, je nach Versicherungsvertrag. Bitte beachten Sie jedoch, dass unter Umständen ein Eigenanteil zu tragen ist.

 

SIE SIND PRIVAT VERSICHERT?

Private Versicherungen erstatten unsere Behandlungen in der Regel gänzlich oder teilweise, je nach Versicherungsvertrag. Da die Erstattungsrahmen stark variieren, bitten wir Sie vorab mit Ihrer Versicherung abzuklären, welche Heilpraktiker Leistungen in welchem Umfang übernommen werden. Dies kann – je nach Versicherungsvertrag – bedeuten, dass Sie trotz privater Krankenversicherung einen Anteil für Ihre Gesundheit selber tragen.

 


Sie bezahlen die Behandlung(en) bequem und unkompliziert mit Ihrer EC Karte oder in Ausnahmefällen per Überweisung. Kreditkarten sind ausgeschlossen. Sie erhalten die entsprechende Honorarabrechnung entweder direkt nach der Behandlung oder bekommen diese zeitnah zugesendet.